Jahresbericht der Wehrbeauftragen sieht hohen Investitionsbedarf

Bundeswehr

Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Dr. Eva Högl, sieht das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr als nicht ausreichend an, um die volle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte herzustellen. Nach Einschätzung militärischer Experten sei dafür eine „Summe von insgesamt 300 Mrd. Euro“ notwendig, schreibt Högl in ihrem Jahresbericht 2022 (Bundestags-Drucksache 20/5700). In ihrem Bericht greift die Wehrbeauftrage erneut die kommunale Forderung auf, verbesserte Strukturen in den für die Umsetzung von Bauvorhaben rechtlich zuständigen Landesbaubehörden zu schaffen. Der Mittelabruf für Neubau und Sanierung von Bauprojekten der Bundeswehr vor Ort wie beispielsweise im Bereich der Unterkünfte und Versorgungszentren gestaltet sich aufgrund überlasteter Strukturen vielfach nach wie vor schleppend.

Beschleunigung von Bauvorhaben

Die Wehrbeauftragte sieht den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung dringend gefordert, eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben der Bundeswehr zu prüfen. Als Vorbild dafür werden das LNG-Beschleunigungsgesetz und der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich aus Dezember 2022 genannt, die sich in erster Linie auf Energieprojekte beziehen. Eine ähnliche gesetzliche Ausgestaltung zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten der Streitkräfte wird für sinnvoll erachtet. Als einen ersten Schritt zur Entlastung der Landesbauverwaltungen werden die im Oktober 2022 herausgegebenen neuen Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes – die neue RBBau – angesehen. Diese eröffnen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Bauaufgaben in eigener Zuständigkeit durchführen zu können. Im Wesentlichen betrifft dies Maßnahmen zum Erhalt des Baubestands von Liegenschaften, die die Bundeswehr bereits nutzt. Insgesamt ist nach Ansicht von Dr. Eva Högl eine „konzertierte Aktion“ und Kraftanstrengung aller Beteiligten auf Bundes- und Länderebene erforderlich, um die dringend notwendigen Verbesserungen im zivilen wie militärischen Infrastrukturbereich der Bundeswehr anzugehen.

Anmerkung:

Aus kommunaler Sicht sind die Vorschläge der Wehrbeauftragten zu begrüßen. Allerdings besteht in dieser Sache kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit. Der Arbeitskreis Garnisonen des DStGB hatte die Problematik unzureichender Kapazitäten in den Landesbauverwaltungen bereits im Jahr 2020 mit der Wehrbeauftragten im Rahmen einer Sitzung diskutiert und Dr. Eva Högl hatte die Problematik bereits ihrem Jahresbericht 2021 aufgegriffen. Seitdem ist es allerdings nicht zu substanziellen Verbesserungen gekommen. Die nun vorgeschlagene „konzertierte Aktion“ sowie die Vorschläge zur Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben der Bundeswehr werden von kommunaler Seite unterstützt. Attraktive Bundeswehrstandorte für die Angehörigen der Bundeswehr und ihre Familien sind ein wesentlicher Baustein in der aktuellen Diskussion zur Stärkung der Bundeswehr. Es ist inakzeptabel, dass es von der Situation in der jeweiligen Landesbauverwaltung abhängt, ob gute Ausbildungsbedingungen am jeweiligen Standort vorliegen.

18.04.2023